| Das
Problem: |
Nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankentagegeldversicherung
darf hier das versicherte Tagegeld das durchschnittliche Nettoeinkommem
der letzten 12 Monate NICHT übersteigen (§ 4 Abs. 2).
Sinkt das Nettoeinkommen unter den vereinbarten Tagessatz, kann die
Versicherung den Tagessatz herabsetzen(§ 4 Abs. 4). |
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| Die
Folge: |
Fortlaufende
Betriebsausgaben (Gehälter, Mieten, Schuldzinsen, Abschreibungen,
etc.) einer Praxis oder eines Betriebes können bei Unterbrechungen
infolge Krankheit oder Unfall der den Betrieb leitenden Person NICHT
abgesichert werden. Dadurch kann es zu erheblichen Unterdeckungen
kommen. |
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| Die
Lösung: |
Die
EINKOMMENSSICHERUNG - mit umfassendem Versicherungsschutz bei Personen-
und Sachschäden. |
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Die
EKS
ersetzt Ihnen: |
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den
während der Dauer der Betriebsunterbrechung entgangenen Deckungsbeitrag
für fortlaufende Betriebsausgaben (Gehälter, Mieten,
Steuern, Abschreibungen, Schuldzinsen,...) |
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den
in dieser Zeit entgangenen Betriebsgewinn |
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eventuell
anfallende Schadenminderungskosten |
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Die
EKS
ist umfassend: |
Der
Versicherungsschutz umfaßt die gänzliche oder teilweise
Unterbrechung des versicherten Betriebes (der Praxis, der Kanzlei)
für die Dauer von 24 Monaten wegen:
völliger Arbeitsunfähigkeit durch
Sachschäden ausgelöst durch
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Brand,
Blitzschlag, Explosion |
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Einbruchdiebstahl
inklusive Vandalismus |
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Austritt
von Leitungswasser |
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Sturm,
Hagel |
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Quarantäne
in Zusammenhang mit einer Seuche |
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| Die
EKS mit Zusatz bei Personenschäden: |
Verkürzung
der Karenzzeit um 7 Tage bei stationärer Krankenhausbehandlung
Leistung
für anfallende Kosten einer Betriebsauflösung wegen völliger
und bleibender Arbeitsunfähigkeit oder Tod
Genereller
Kündigungsverzicht im Leistungsfalle
10% Vorausbonus (begrenzt auf Tarifgruppe I und II) |