Einkommenssicherung - Das Krankentagegeld der Zukunft

Das Problem: Nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankentagegeldversicherung darf hier das versicherte Tagegeld das durchschnittliche Nettoeinkommem
der letzten 12 Monate NICHT übersteigen (§ 4 Abs. 2).
Sinkt das Nettoeinkommen unter den vereinbarten Tagessatz, kann die Versicherung den Tagessatz herabsetzen(§ 4 Abs. 4).
Die Folge: Fortlaufende Betriebsausgaben (Gehälter, Mieten, Schuldzinsen, Abschreibungen, etc.) einer Praxis oder eines Betriebes können bei Unterbrechungen infolge Krankheit oder Unfall der den Betrieb leitenden Person NICHT abgesichert werden. Dadurch kann es zu erheblichen Unterdeckungen kommen.
Die Lösung: Die EINKOMMENSSICHERUNG - mit umfassendem Versicherungsschutz bei Personen- und Sachschäden.
Die EKS
ersetzt Ihnen:

 
 
den während der Dauer der Betriebsunterbrechung entgangenen Deckungsbeitrag für fortlaufende Betriebsausgaben (Gehälter, Mieten, Steuern, Abschreibungen, Schuldzinsen,...)
den in dieser Zeit entgangenen Betriebsgewinn
eventuell anfallende Schadenminderungskosten
Die EKS
ist umfassend:
Der Versicherungsschutz umfaßt die gänzliche oder teilweise Unterbrechung des versicherten Betriebes (der Praxis, der Kanzlei) für die Dauer von 24 Monaten wegen:

völliger Arbeitsunfähigkeit durch
Krankheit
Unfall
 
Sachschäden ausgelöst durch
Brand, Blitzschlag, Explosion
Einbruchdiebstahl inklusive Vandalismus
Austritt von Leitungswasser
Sturm, Hagel
Quarantäne in Zusammenhang mit einer Seuche
 
 
Die EKS mit Zusatz bei Personenschäden:
 • Verkürzung der Karenzzeit um 7 Tage bei stationärer Krankenhausbehandlung
• 
Leistung für anfallende Kosten einer Betriebsauflösung wegen völliger und bleibender Arbeitsunfähigkeit oder Tod
• Genereller Kündigungsverzicht im Leistungsfalle
• 10% Vorausbonus (begrenzt auf Tarifgruppe I und II)