Versicherungsmakler - was versteht man darunter ?

Der grundsätzliche Unterschied zwischen einem Versicherungsvertreter und einem Versicherungsmakler ist, dass ein Versicherungsvertreter laut § 84 HGB nur im Interesse seiner Gesellschaft tätig werden kann.

Wir als Versicherungsmakler
sind laut § 93 HGB gesetzlich verpflichtet in Ihrem Interesse zu handeln. Der Versicherungsmakler ist nicht an eine Gesellschaft gebunden, sondern kann für alle auf dem Markt befindlichen Versicherer tätig werden - ist also unabhängig von Versicherungs- und Finanzkonzernen.
Genehmigung nach § 34d GewO ist unter der Registrierungsnummer : D-55MH-5U0WZ-34 erteilt (weitere Info. siehe unten*).
Das hat für Sie als Kunden viele Vorteile, z.B.:

Auswahl aus einer großen Angebotspalette

hohe Zeitersparnis, da wir Ihnen in einem Leistungsvergleich die einzelnen Gesellschaften gegenüberstellen

keinerlei Gebühren und Kosten, da unsere Courtagen durch die Versicherungsgesellschaften beglichen werden

solange der Vertrag in unserer Verwaltung steht bzw. Sie es wünschen, sind wir gern für Sie der alleinige Ansprechpartner in allen damit verbundenen Angelegenheiten u.a. Beratung, Vertragsänderung. Schadenbearbeitung, etc.

durch den ständigen Kontakt mit den verschiedensten Versicherern sind wir in der Lage kompetent zu beraten, denn auch hier entwickeln sich die Produkte in raschem Tempo, außerdem haben wir immer die aktuellsten Informationen für Sie zur Hand, diese betreffen u.a. Änderungen in der Gesetzgebung ( Rentenreform, Gesundheitsreform usw.)


§ 93 HGB ( kommentiert )

Der Versicherungsmakler ist Auftragnehmer der Person, die eine Versicherung abzuschließen wünscht. Der Makler vermittelt gewerbsmäßig z. B. Versicherungen, ohne von diesen Gesellschaften (hier: den Versicherern) ständig mit der Vermittlung betraut zu sein (§ 93 Abs. 1 HGB). Das heißt, dass der Makler im Gegensatz zum Versicherungsvertreter kein Vermittlungs-Vertragsverhältnis mit der oder den Gesellschaft/-en eingeht, für die er vermittelt. Er geht vielmehr mit dem Kunden ein Vertragsverhältnis ein (Maklervertrag) und wird deshalb auch gelegentlich als "Bundesgenosse" des Kunden bezeichnet. Auch die Rechtsprechung bezeichnet ihn als "treuhänderähnlichen Sachwalter des Versicherungsnehmers", Urteil des Bundesgerichtshofs, (BGH 22.05.1985 - IVa ZR 190/83), veröffentlicht in: Versicherungsrecht 1985, S. 930f. Für das Verhältnis des Versicherungsmaklers zum Versicherungsnehmer sind insbesondere der ->Maklervertrag und die ->Maklerhaftung wichtig. Mit den Versicherungsunternehmen verbindet den Versicherungsmakler die ->Courtagevereinbarung als Abrede der zu zahlenden ->Courtage für diejenigen Versicherungsverträge, die diesem Versicherer vermittelt werden.
   
§ 84 HGB ( kommentiert )

Der Versicherungsvertreter ist ein Handelsvertreter nach §§ 84, 92 HGB. Kennzeichen des Handelsvertreters ist, dass er ein selbstständiger Gewerbetreibender ist und für einen anderen Unternehmer (Versicherungsgesellschaft) Versicherungen vermittelt oder in dessen Namen abschließt. Die Selbstständigkeit wird nach dem HGB danach bestimmt, dass der Handelsvertreter seine Tätigkeit "im Wesentlichen frei" gestalten und "seine Arbeitszeit bestimmen kann". In Zusammenhang mit der Bekämpfung der so genannten Scheinselbstständigkeit ist die Definition der Abgrenzung des Handelsvertreters zum Arbeitnehmer seit einiger Zeit verstärkt in der Diskussion. Der Versicherungsvertreter hat nach § 86 HGB folgende Pflichten: - Bemühung um die Vermittlung oder den Abschluss von Versicherungen (keine Erfolgspflicht) - Wahrnehmung der Interessen des vertretenen Unternehmens - Information über Vermittlungen oder Abschlüsse an das vertretene Unternehmen - Anwendung der Sorgfalt eines "ordentlichen Kaufmanns" Weitere Pflichten sind: - Schweigepflicht über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des vertretenen Unternehmens (§ 90 VVG) - bei Vereinbarung auch Wettbewerbsbeschränkungen nach § 90a HGB.
   

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Genehmigung nach § 34d GewO
ist unter der Registrierungsnummer : D-55MH-5U0WZ-34 erteilt.
Die Eintragung im Vermittlerregister kann wie folgt überprüft werden:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Straße 29, 10178 Berlin
Telefon 0180-500-585-0*
*14 Cent/Min aus dem dt. Festnetz, mit abweichenden Preisen aus Mobilfunknetzen
www.vermittlerregister.info

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Industrie- und Handelskammer Südwestsachsen Chemnitz-Plauen-Zwickau
Straße der Nationen 25
09111 Chemnitz