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| Versicherungsmakler
- was versteht man darunter ? |
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Der
grundsätzliche Unterschied zwischen einem Versicherungsvertreter
und einem
Versicherungsmakler ist, dass
ein
Versicherungsvertreter laut § 84 HGB nur im Interesse seiner
Gesellschaft tätig werden
kann.
Wir als Versicherungsmakler sind
laut § 93 HGB gesetzlich
verpflichtet in Ihrem Interesse zu handeln. Der
Versicherungsmakler ist nicht an eine Gesellschaft gebunden,
sondern kann für alle auf dem Markt befindlichen Versicherer tätig
werden - ist also unabhängig von Versicherungs- und Finanzkonzernen.
Genehmigung nach § 34d GewO ist unter der Registrierungsnummer
: D-55MH-5U0WZ-34 erteilt (weitere Info. siehe unten*). |
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| Das
hat für Sie als Kunden viele Vorteile, z.B.: |
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Auswahl
aus einer großen Angebotspalette |
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hohe
Zeitersparnis, da wir Ihnen in einem Leistungsvergleich die einzelnen
Gesellschaften gegenüberstellen |
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keinerlei
Gebühren und Kosten, da unsere Courtagen durch die Versicherungsgesellschaften
beglichen werden |
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solange
der Vertrag in unserer Verwaltung steht bzw. Sie es wünschen, sind
wir gern für Sie der alleinige Ansprechpartner in allen damit verbundenen
Angelegenheiten u.a. Beratung, Vertragsänderung. Schadenbearbeitung,
etc. |
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durch
den ständigen Kontakt mit den verschiedensten Versicherern sind wir
in der Lage kompetent zu beraten, denn auch hier entwickeln sich die
Produkte in raschem Tempo, außerdem haben wir immer die aktuellsten
Informationen für Sie zur Hand, diese betreffen u.a. Änderungen in
der Gesetzgebung ( Rentenreform, Gesundheitsreform usw.) |
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§
93 HGB ( kommentiert )
Der Versicherungsmakler ist Auftragnehmer der Person, die eine
Versicherung abzuschließen wünscht. Der Makler vermittelt gewerbsmäßig
z. B. Versicherungen, ohne von diesen Gesellschaften (hier: den Versicherern)
ständig mit der Vermittlung betraut zu sein (§ 93 Abs. 1 HGB). Das
heißt, dass der Makler im Gegensatz zum Versicherungsvertreter kein
Vermittlungs-Vertragsverhältnis mit der oder den Gesellschaft/-en
eingeht, für die er vermittelt. Er geht vielmehr mit dem Kunden ein
Vertragsverhältnis ein (Maklervertrag) und wird deshalb auch gelegentlich
als "Bundesgenosse" des Kunden bezeichnet. Auch die Rechtsprechung
bezeichnet ihn als "treuhänderähnlichen Sachwalter des Versicherungsnehmers",
Urteil des Bundesgerichtshofs, (BGH 22.05.1985 - IVa ZR 190/83), veröffentlicht
in: Versicherungsrecht 1985, S. 930f. Für das Verhältnis des Versicherungsmaklers
zum Versicherungsnehmer sind insbesondere der ->Maklervertrag und
die ->Maklerhaftung wichtig. Mit den Versicherungsunternehmen verbindet
den Versicherungsmakler die ->Courtagevereinbarung als Abrede der
zu zahlenden ->Courtage für diejenigen Versicherungsverträge, die
diesem Versicherer vermittelt werden. |
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§
84 HGB ( kommentiert )
Der Versicherungsvertreter ist ein Handelsvertreter nach
§§ 84, 92 HGB. Kennzeichen des Handelsvertreters ist, dass er ein
selbstständiger Gewerbetreibender ist und für einen anderen Unternehmer
(Versicherungsgesellschaft) Versicherungen vermittelt oder in dessen
Namen abschließt. Die Selbstständigkeit wird nach dem HGB danach bestimmt,
dass der Handelsvertreter seine Tätigkeit "im Wesentlichen frei" gestalten
und "seine Arbeitszeit bestimmen kann". In Zusammenhang mit der Bekämpfung
der so genannten Scheinselbstständigkeit ist die Definition der Abgrenzung
des Handelsvertreters zum Arbeitnehmer seit einiger Zeit verstärkt
in der Diskussion. Der Versicherungsvertreter hat nach § 86 HGB folgende
Pflichten: - Bemühung um die Vermittlung oder den Abschluss von Versicherungen
(keine Erfolgspflicht) - Wahrnehmung der Interessen des vertretenen
Unternehmens - Information über Vermittlungen oder Abschlüsse an das
vertretene Unternehmen - Anwendung der Sorgfalt eines "ordentlichen
Kaufmanns" Weitere Pflichten sind: - Schweigepflicht über Geschäfts-
und Betriebsgeheimnisse des vertretenen Unternehmens (§ 90 VVG) -
bei Vereinbarung auch Wettbewerbsbeschränkungen nach § 90a HGB. |
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Genehmigung nach § 34d GewO ist unter der Registrierungsnummer
: D-55MH-5U0WZ-34 erteilt.
Die Eintragung im Vermittlerregister kann wie folgt überprüft werden:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Straße 29, 10178 Berlin
Telefon 0180-500-585-0*
*14 Cent/Min aus dem dt. Festnetz, mit abweichenden Preisen aus
Mobilfunknetzen
www.vermittlerregister.info
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Industrie- und Handelskammer Südwestsachsen Chemnitz-Plauen-Zwickau
Straße der Nationen 25
09111 Chemnitz |