Einkommenssicherung
Das Krankentagegeld der Zukunft
Das Problem: Nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankentagegeldversicherung darf das versicherte Tagegeld das durchschnittliche Nettoeinkommem der letzten 12 Monate NICHT übersteigen (§ 4 Abs. 2). Sinkt das Nettoeinkommen unter den vereinbarten Tagessatz, kann die Versicherung den Tagessatz herabsetzen(§ 4 Abs. 4).
Die Folge: Fortlaufende Betriebsausgaben (Gehälter, Mieten, Schuldzinsen, Abschreibungen, etc.) einer Praxis oder eines Betriebes können bei Unterbrechungen infolge Krankheit oder Unfall der den Betrieb leitenden Person NICHT abgesichert werden. Dadurch kann es zu erheblichen Unterdeckungen kommen.
Die Lösung: Die EINKOMMENSSICHERUNG - mit umfassendem Versicherungsschutz bei Personen- und Sachschäden.
Die EKS
ersetzt Ihnen:


 
den während der Dauer der Betriebsunterbrechung entgangenen Deckungsbeitrag für fortlaufende Betriebsausgaben (Gehälter, Mieten, Steuern, Abschreibungen, Schuldzinsen,...)
 den in dieser Zeit entgangenen Betriebsgewinn
eventuell anfallende Schadenminderungskosten
Die EKS
ist umfassend:
Der Versicherungsschutz umfaßt die gänzliche oder teilweise Unterbrechung des versicherten Betriebes (der Praxis, der Kanzlei) für die Dauer von 24 Monaten wegen:

völliger Arbeitsunfähigkeit durch
Krankheit  
Unfall
Sachschäden ausgelöst durch  
Brand, Blitzschlag, Explosion
Einbruchdiebstahl inklusive Vandalismus  
Austritt von Leitungswasser
Sturm, Hagel
Quarantäne in Zusammenhang mit einer Seuche
Die EKS
mit Zusatz bei Personenschäden:
•  Verkürzung der Karenzzeit um 7 Tage bei stationärer Krankenhausbehandlung
Leistung für anfallende Kosten einer Betriebsauflösung wegen völliger und bleibender Arbeitsunfähigkeit oder Tod
Genereller Kündigungsverzicht im Leistungsfalle
10% Vorausbonus (begrenzt auf Tarifgruppe I und II)