Tarifgruppe I
Freiberuflich Tätige

niedergelassene Ärzte, freiberuflich tätige Dentisten, selbständige Tierärzte,
Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare
freiberuflich tätige Architekten, Diplomingenieure, Ingenieurkonsulenten
freiberuflich tätige Wirtschaftstreuhänder, Steuerberater, Buchprüfer, Wirtschaftsprüfer
freiberuflich tätige Psychologen, Psychotherapeuten usw.
 
Selbständige Erwerbstätige

sind versicherbar, wenn nach Art und Umfang des Betriebes die Arbeitsunfähigkeit des Betriebsinhabers zu einer erheblichen Unterbrechung des Betriebes führt.
 
Tarifgruppe II
 
Zahntechniker, Betriebsberater, EDV-Berater, Graphiker, Hebammen, Physiotherapeuten, Masseure, Apotheker, Optiker, Technische Zeichner usw.
 
Tarifgruppe III
 
Handels- und Gewerbetreibende, die nicht zur Tarifgruppe II zählen
 
Nicht versicherbare Betriebe:

Betriebe, bei denen auf Grund der Art der Betriebstätigkeit ein Unterbrechungsschaden nicht qualifizierbar bzw. nicht objektiv beurteilbar ist,
z.B. : Saisonbetriebe, Taxi- und Transportunternehmen, Gastwirte, Makler, Handelsvertreter, Friseure, Berufssportler, Sportlehrer, Landwirte, Journalisten, Gärtner
Ebenfalls nicht versicherbar sind Betriebe, bei denen aufgrund der (zu hohen) Anzahl der Arbeitnehmer o. Teilhaber ein Unterbrechungsschaden bei Arbeitsunfähigkeit des Betriebsinhabers nicht o. nur teilweise eintritt.
Betriebe, bei denen die verantwortlich leitende Person aufgrund des Gesundheitszustandes nicht versicherbar ist (Risikoprüfung wie bei der Krankenversicherung).