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| Tarifgruppe
I |
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Freiberuflich
Tätige
niedergelassene Ärzte, freiberuflich tätige Dentisten, selbständige
Tierärzte,
Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare
freiberuflich tätige Architekten, Diplomingenieure, Ingenieurkonsulenten
freiberuflich tätige Wirtschaftstreuhänder, Steuerberater,
Buchprüfer, Wirtschaftsprüfer
freiberuflich tätige Psychologen, Psychotherapeuten usw. |
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Selbständige
Erwerbstätige
sind versicherbar, wenn nach Art und Umfang des Betriebes die Arbeitsunfähigkeit
des Betriebsinhabers zu einer erheblichen Unterbrechung des Betriebes
führt. |
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| Tarifgruppe
II |
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Zahntechniker,
Betriebsberater, EDV-Berater, Graphiker, Hebammen, Physiotherapeuten,
Masseure, Apotheker, Optiker, Technische Zeichner usw. |
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| Tarifgruppe
III |
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Handels-
und Gewerbetreibende, die nicht zur Tarifgruppe II zählen |
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Nicht
versicherbare Betriebe:
Betriebe, bei denen auf Grund der Art der Betriebstätigkeit
ein Unterbrechungsschaden nicht qualifizierbar bzw. nicht objektiv
beurteilbar ist,
z.B. : Saisonbetriebe, Taxi- und Transportunternehmen, Gastwirte,
Makler, Handelsvertreter, Friseure, Berufssportler, Sportlehrer, Landwirte,
Journalisten, Gärtner
Ebenfalls nicht versicherbar sind Betriebe, bei denen aufgrund der
(zu hohen) Anzahl der Arbeitnehmer o. Teilhaber ein Unterbrechungsschaden
bei Arbeitsunfähigkeit des Betriebsinhabers nicht o. nur teilweise
eintritt.
Betriebe, bei denen die verantwortlich leitende Person aufgrund des
Gesundheitszustandes nicht versicherbar ist (Risikoprüfung wie
bei der Krankenversicherung). |
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