Fahrer - Rechtsschutz    
                                                       

für Privatpersonen, Firmen,

Selbständige, Freiberufler


Der Rechtsschutz für den Verkehrsteilnehmer ohne eigenes Fahrzeug.
Für Führerscheininhaber die kein eigenes Fahrzeug besitzen, z.B. Führerscheinneulinge oder Berufskraftfahrer.
Unternehmen können den Versicherungsschutz für alle Kraftfahrer vereinbaren.

Versicherte Personen:

• die im Versicherungsschein genannten Personen
  - als Fahrer fremder, nicht auf diese Personen zugelassenen Motorfahrzeuge
  - als Fußgänger
  - als Radfahrer
  - als Fahrgast in öffentlichen Verkehrsmitteln

Leistungen:

Schadenersatz-Rechtsschutz
   (nicht für Schäden am benutzten Kfz)
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
Straf- Rechtsschutz
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen