Fahrer - Rechtsschutz
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für Privatpersonen, Firmen, Selbständige,
Freiberufler
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Der Rechtsschutz für den Verkehrsteilnehmer ohne eigenes Fahrzeug.
Für Führerscheininhaber die kein eigenes Fahrzeug besitzen,
z.B. Führerscheinneulinge oder Berufskraftfahrer.
Unternehmen können den Versicherungsschutz für alle Kraftfahrer
vereinbaren.
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| Versicherte
Personen: |
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die im Versicherungsschein genannten Personen |
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als Fahrer fremder, nicht auf diese Personen zugelassenen Motorfahrzeuge |
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als Fußgänger |
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als Radfahrer |
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als Fahrgast in öffentlichen Verkehrsmitteln |
| Leistungen: |
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Schadenersatz-Rechtsschutz
(nicht für Schäden am benutzten Kfz) |
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Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
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Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten |
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Straf- Rechtsschutz
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Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
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Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen |
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