Privat- Rechtsschutz      für den Selbständigen
und Freiberufler

Der Rechtsschutz für die ganze Familie bzw. des Singls -
ohne Absicherung im Verkehrsbereich.
Schützt bei rechtlichen Problemen z.B. aus Verträgen ( Nebengeschäfte ), aus Arbeitsrechtsverhältnissen mit Arbeitnehmern,
Schadenersatzansprüchen, Straftaten, Angelegenheiten aus der Sozialversicherung.
Versicherte Personen:
• der Versicherungsnehmer
• der Ehegatte oder im Versicherungsschein genannte Lebenspartner
• die minderjährigen sowie die unverheirateten volljährigen Kinder
   ( Abweichungen bei den Versicherungsgesellschaften möglich )
Versicherungsschutz:
• im privaten Bereich
• im beruflichen Bereich als Selbständiger
   (kann auf Wunsch vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden)
• als Fußgänger, Radfahrer und Fahrgast in öffentlichen Verkehrsmitteln
Leistungen:
Schadenersatz-Rechtsschutz  
Arbeits-Rechtsschutz 
(kann ausgeschlossen werden-außer im Singel-Rechtsschutz)
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
( Vertragsrechtsschutz besteht bei allen Selbständigen, außer für Ärzte und Apotheker, nur für Nebengeschäfte !)
Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
Sozialgerichts-Rechtsschutz
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
Straf- Rechtsschutz
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Beratungs-Rechtsschutz im Familien-und Erbrecht
zusätzlich kann Wohnungs-und Grundstücks-Rechtsschutz vereinbart werden