Verkehrs-Rechtsschutz
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für
Privatpersonen, Firmen,
Selbständige,
Freiberufler |

Bei der Fahrt mit dem Kfz besteht am ehesten die Gefahr in Rechtsstreitigkeiten
zu geraten.
Denn Unfälle sind nicht vorhersehbar. Keiner der Beteiligten
kann vorher damit rechnen, dass es gerade ihn treffen könnte.
Ob an einem Unfall Schuld, Teilschuld oder keine Schuld besteht -
meist schildert jeder der Beteiligten den Hergang anders.
Wer in so einem Fall die Angelegenheit seinem Rechtsanwalt übergeben
kann,
spart nicht nur Geld, sondern auch viel Zeit.
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| Versicherte
Personen: |
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der Versicherungsnehmer |
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als Eigentümer, Halter, Fahrer oder Insasse der auf ihn zugelassenen
Fahrzeuge |
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als Mieter von Fahrzeugen sowie von Anhängern zum vorübergehenden
Gebrauch |
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als Erwerber oder Laesingnehmer von Motorfahrzeugen zu Lande |
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als berechtigter Fahrer fremder Fahrzeuge (privat und beruflich) |
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als Fußgänger |
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als Radfahrer |
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als Fahrgast in öffentlichen Verkehrsmitteln |
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der
Lebenspartner -
im Versicherungsschein genannt
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die
minderjährigen
Kinder |
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sowie
alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten
Fahrzeuge |
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| Versicherte
Fahrzeuge : |
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alle
Motorfahrzeuge zu Landes, sowie Anhänger
Beitrag ist für jedes Fahrzeug zu zahlen |
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| Leistungen
der Verkehrsrechtsschutz: |
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Schadenersatz-Rechtsschutz |
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Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht |
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Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten |
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Straf- Rechtsschutz |
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Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz |
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Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen |
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