Verkehrs-Rechtsschutz    
                                                          
für Privatpersonen, Firmen,
Selbständige, Freiberufler

Bei der Fahrt mit dem Kfz besteht am ehesten die Gefahr in Rechtsstreitigkeiten zu geraten.
Denn Unfälle sind nicht vorhersehbar. Keiner der Beteiligten kann vorher damit rechnen, dass es gerade ihn treffen könnte.
Ob an einem Unfall Schuld, Teilschuld oder keine Schuld besteht - meist schildert jeder der Beteiligten den Hergang anders.
Wer in so einem Fall die Angelegenheit seinem Rechtsanwalt übergeben kann,
spart nicht nur Geld, sondern auch viel Zeit.
Versicherte Personen:
• der Versicherungsnehmer
  - als Eigentümer, Halter, Fahrer oder Insasse der auf ihn zugelassenen Fahrzeuge
  - als Mieter von Fahrzeugen sowie von Anhängern zum vorübergehenden Gebrauch
  - als Erwerber oder Laesingnehmer von Motorfahrzeugen zu Lande
  - als berechtigter Fahrer fremder Fahrzeuge (privat und beruflich)
  - als Fußgänger
  - als Radfahrer
  - als Fahrgast in öffentlichen Verkehrsmitteln
der Lebenspartner - im Versicherungsschein genannt
die minderjährigen Kinder
sowie alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge
Versicherte Fahrzeuge :
alle Motorfahrzeuge zu Landes, sowie Anhänger
Beitrag ist für jedes Fahrzeug zu zahlen
Leistungen der Verkehrsrechtsschutz:
Schadenersatz-Rechtsschutz
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
Straf- Rechtsschutz
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen