| Hier
gibt es verschiedene Möglichkeiten: |
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| 1.) |
Einmalige
Zahlung an die Versicherungsgesellschaft : hier ist die
Auszahlung der Ablaufleistung nicht steuerfrei, auch
wenn eine Laufzeit von 12 Jahren eingehalten wurde. |
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| 2.) |
Depotversicherung
: hier wird der Einmalbeitrag nicht direkt an die Versicherungsgesellschaft
überwiesen, sondern in ein Depot ( z.B. bei einer Bank)
einbezahlt. Aus diesem Depot werden dann für mindestens
5 Jahre Beiträge an die Versicherungsgesellschaft gezahlt.
Vorteil: hier ist die Ablaufleistung nach einer Laufzeit von
12 Jahren steuerfrei. |
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| 3.) |
Kreditfinanzierte
Altersversorgung ( Hebelwirkung ) : hier wird der Einmalbeitrag
als Eigenkapital für eine kreditfinanzierte Lebensversicherung
oder Rentenversicherung benutzt.
Der Vorteil liegt hier in der wesentlich höheren Rendite
bezogen auf das eingesetzte Eigenkapital, da Sie für den
Zinsdifferenzeffekt einen z.Z. sehr günstigen Kreditzins
und eine sehr gute Rendite bei einer Lebensversicherung nutzen.
Die Auszahlung am Vertragsende ist nicht steuerfrei,
da Sie auch die Bearbeitungsgebühren und Zinsen als Werbungskosten
steurlich geltend machen können. |
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