Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht
für die reine Erteilung eines Rates oder einer Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwaltes in einer familien- oder erbrechtlichen Angelegenheit 

Richtiges Verhalten im Familien- und Erbrecht
- der Versicherte wurde von seinem Vater enterbt - nach anwaltlicher Beratung macht er seinen Pflichtteilanspruch ohne Mithilfe des Anwaltes gegenüber seinen Geschwistern geltend
- Der Versicherte soll wegen Veränderung der wirtschaftlichen Lage höheren Unterhalt bezahlen - nach anwaltlicher Beratung lehnt er dies ohne Mithilfe des Anwalts gegenüber dem Anspruchsteller ab
 
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