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| Beratungs-Rechtsschutz
im Familien- und Erbrecht |
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für die reine Erteilung eines Rates oder einer Auskunft eines
in Deutschland zugelassenen Rechtsanwaltes in einer familien- oder
erbrechtlichen Angelegenheit

Richtiges Verhalten im Familien- und Erbrecht |
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der
Versicherte wurde von seinem Vater enterbt - nach anwaltlicher Beratung
macht er seinen Pflichtteilanspruch ohne Mithilfe des Anwaltes gegenüber
seinen Geschwistern geltend |
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Der
Versicherte soll wegen Veränderung der wirtschaftlichen Lage
höheren Unterhalt bezahlen - nach anwaltlicher Beratung lehnt
er dies ohne Mithilfe des Anwalts gegenüber dem Anspruchsteller
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keine
Wartezeit !
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