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| Deckungssumme
bzw. Versicherungssumme, Strafkautionsdarlehen |
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Der
Versicherer zahlt in jedem Rechtsschutzfall höchstens die vereinbarte
Versicherungssumme.
Zahlungen für den Versicherungsnehmer und mitversicherte Personen
aufgrund desselben Rechtsschutzfalles werden hierbei zusammengerechnet.

Deckungssumme und Strafkautionsdarlehen kann in Europa und Anliegerstaaten
des Mittelmeeres sowie der Kanarischen Inseln und Madeira in unbegrenzter
Höhe vereinbart werden.

Zusätzlich mit Weltdeckung bei Aufenthalt außerhalb von
Europa bis maximal 6 Wochen: Deckungssumme bis ca. 50.000 € sowie
Strafkautionsdarlehen bis ca. 75.000 € . |
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