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Fahrer
- Rechtsschutz
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für
Privatpersonen, Firmen,
Selbstständige,
Freiberufler
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Der Rechtsschutz für den Verkehrsteilnehmer ohne eigenes Fahrzeug.
Für Führerscheininhaber die kein eigenes Fahrzeug besitzen,
z.B. Führerscheinneulinge oder Berufskraftfahrer.
Unternehmen können den Versicherungsschutz für alle Kraftfahrer
vereinbaren.
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| Versicherte
Personen: |
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die im Versicherungsschein genannten Personen |
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als
Fahrer fremder, nicht auf diese Personen zugelassenen Motorfahrzeuge |
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als
Fußgänger |
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als
Radfahrer |
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als
Fahrgast in öffentlichen Verkehrsmitteln |
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