Fahrzeug-Rechtsschutz
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für
Privatpersonen, Firmen,
Selbstständige,
Freiberufler |

Der Versicherungsschutz für ein ganz bestimmtes Fahzeug.
Das Fahrzeug muß nicht auf Sie zugelassen sein.
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| Versicherte
Personen: |
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der Versicherungsnehmer |
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als berechtigter Fahrer fremder Fahrzeuge (privat und beruflich) |
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als Fußgänger |
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als Radfahrer |
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als Fahrgast in öffentlichen Verkehrsmitteln |
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der
jeweilige Eigentümer und Halter
des
im Versicherungsschein bezeichneten Motorfahrzeuges
zu
Lande, zu Wasser oder in der Luft, sowie Anhängers |
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als Mieter von Kfz zum vorübergehenden Gebrauch |
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als Erwerber oder Leasingnehmer von Fahrzeugen,
die an die Stelle des versicherten Fahrzeuges treten
sollen |
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