Fahrzeug-Rechtsschutz    
                                                          
für Privatpersonen, Firmen,
Selbstständige, Freiberufler

Der Versicherungsschutz für ein ganz bestimmtes Fahzeug.
Das Fahrzeug muß nicht auf Sie zugelassen sein.
Versicherte Personen:
• der Versicherungsnehmer
- als berechtigter Fahrer fremder Fahrzeuge (privat und beruflich)
- als Fußgänger
- als Radfahrer
- als Fahrgast in öffentlichen Verkehrsmitteln
der jeweilige Eigentümer und Halter
  
des im Versicherungsschein bezeichneten Motorfahrzeuges

  zu Lande, zu Wasser oder in der Luft, sowie Anhängers
- als Mieter von Kfz zum vorübergehenden Gebrauch
- als Erwerber oder Leasingnehmer von Fahrzeugen,
   die an die Stelle des versicherten Fahrzeuges treten sollen
Leistungen:
Schadenersatz-Rechtsschutz
   (nicht für Schäden am benutzten Kfz)
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
Straf- Rechtsschutz
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen