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| Örtlicher
Geltungsbereich der Rechtsschutzversicherung |
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| Versicherungsschutz
besteht innerhalb |
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Europas |
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Außereuropäischer
Anliegerstaaten des Mittelmeeres (asiatischer Teil der Türkei,
Syrien, Libanon, Israel, Ägypten, Libyen, Tunesien und Marokko) |
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Kanarische
Inseln |
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Madeira |
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außerdem:
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Weltdeckung
im privaten und beruflichen Bereich, soweit diese nach den allgemeinen
Rechtsschutzbestimmungen nicht auf Deutschland beschränkt sind
und die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen im europäischen
Geltungsbereich erfolgt. |
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| Sozialgerichts-Rechtsschutz
und Steuer-Rechtsschutz
vor Gerichten werden nur vor deutschen Gerichten gewährt. Der
Beratungs-Rechtsschutz
im Familien-und Erbrecht muß
durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt erfolgen. Der
Straf-
Rechtsschutz hat
den Geltungsbereich Europa. |
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