Örtlicher Geltungsbereich der Rechtsschutzversicherung
Versicherungsschutz besteht innerhalb
 •   Europas
 • Außereuropäischer Anliegerstaaten des Mittelmeeres (asiatischer Teil der Türkei, Syrien, Libanon, Israel, Ägypten, Libyen, Tunesien und Marokko)
 • Kanarische Inseln
 • Madeira
 
  außerdem:
 •   Weltdeckung im privaten und beruflichen Bereich, soweit diese nach den allgemeinen Rechtsschutzbestimmungen nicht auf Deutschland beschränkt sind und die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen im europäischen Geltungsbereich erfolgt.
 
Sozialgerichts-Rechtsschutz und Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten werden nur vor deutschen Gerichten gewährt. Der Beratungs-Rechtsschutz im Familien-und Erbrecht muß durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt erfolgen. Der Straf- Rechtsschutz hat den Geltungsbereich Europa.