Privat,- Berufs-und Verkehrs-
Rechtsschutz     
für den Nichtselbstständigen

Der Rechtsschutz für die ganze Familie bzw. des Singls  -   mit Absicherung im Verkehrsbereich.

Er schützt bei rechtlichen Problemen z.B. aus Verträgen ( Kaufverträge ), aus Arbeitsverhältnissen,Schadenersatzansprüchen, Straftaten, Angelegenheiten aus der Sozialversicherung.

Bei der Fahrt mit dem Kfz besteht immer die Gefahr in Rechtsstreitigkeiten zu geraten.
Denn Unfälle sind nicht vorhersehbar. Keiner der Beteiligten kann vorher damit rechnen, dass es gerade ihn treffen könnte.
Ob an einem Unfall Schuld, Teilschuld oder keine Schuld besteht - meist schildert jeder der Beteiligten den Hergang anders.
Wer in so einem Fall die Angelegenheit seinem Rechtsanwalt übergeben kann,spart nicht nur Geld, sondern auch viel Zeit.
Versicherte Personen:
•   der Versicherungsnehmer
der Ehegatte oder im Versicherungsschein genannte Lebenspartner
die minderjährigen sowie die unverheirateten volljährigen Kinder
( Abweichungen bei den Versicherungsgesellschaften möglich )
Versicherungsschutz:
•   im privaten Bereich
im beruflichen Bereich als Nichtselbstständiger
   (kann auf Wunsch vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden)
im Verkehrsbereich
  alle genannten Personen in ihrer Eigenschaft als:
  -     Halter/Eigentümer auf sie zugelassener Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger
   - als Mieter von Kfz sowie Anhängern zum vorübergehenden Gebrauch
   - als Erwerber oder Laesingnehmer von Motorfahrzeugen zu Lande
  - als berechtigte Fahrer fremder Fahrzeuge ( privat und beruflich)
  - berechtigte Insassen von Fahrzeugen
  - als Fußgänger, Radfahrer und Fahrgast in öffentlichen Verkehrsmitteln
Leistungen:
•   Schadenersatz-Rechtsschutz  
Arbeits-Rechtsschutz 
(kann ausgeschlossen werden-außer im Singel-Rechtsschutz)
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
Sozialgerichts-Rechtsschutz
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
Straf- Rechtsschutz
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Beratungs-Rechtsschutz im Familien-und Erbrecht
Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
zusätzlich kann Wohnungs-und Grundstücks-Rechtsschutz vereinbart werden