Straf-Rechtsschutz
Sie müssen sich verteidigen
 
in Verkehrssachen
 
-    Ihnen wird fahrlässige oder vorsätzliche Gefährdung anderer Autofahrer vorgeworfen ( zB.Trunkenheit)
- Sie sehen einen Fußgänger nicht rechtzeitig - fahrlässige Körperverletzung
- Sie sollen den Sicherheitsabstand nicht eingehalten oder die Vorfahrt verletzt haben
 
im Beruf und Privatleben
 
- Sie haben sich wegen fahrlässiger Körperverletzung beim Segeln, Skilaufen oder Jagen zu verantworten
- Ihr Hund greift Spaziergänger an
- Sie hantieren mit Feuer, Chemikalien oder technischen Geräten - nach Ausbrechen eines Feuers haben Sie sich wegen fahrlässiger Brandstiftung zu verantworten
- Man wirft Ihnen einen Verstoß gegen das Abfallbeseitigungsgesetz, das Naturschutzgesetz, das Wasserhaushaltsgesetz oder die Strafvorschriften des Umweltschutzes vor
- Sie sollen Spezialgesetze verletzt haben ( Amateurfunkgesetz usw.)
- Man leitet gegen Sie ein Disziplinarverfahren ein
 
keine Wartezeit !