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Verkehrs-Rechtsschutz
für Privatpersonen,Firmen,Selbstständige,Freiberufler
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Bei der Fahrt mit dem Kfz besteht am ehesten die Gefahr in Rechtsstreitigkeiten
zu geraten.
Denn Unfälle sind nicht vorhersehbar. Keiner der Beteiligten
kann vorher damit rechnen, dass es gerade ihn treffen könnte.
Ob an einem Unfall Schuld, Teilschuld oder keine Schuld besteht -
Meist schildert jeder der Beteiligten den Hergang anders.
Wer in so einem Fall die Angelegenheit seinem Rechtsanwalt übergeben
kann, spart nicht nur Geld, sondern auch viel Zeit. |
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| Versicherte
Personen: |
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der Versicherungsnehmer |
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als
Eigentümer, Halter, Fahrer oder Insasse der auf ihn zugelsssenen
Fahrzeuge |
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als
Mieter von Fahrzeugen sowie von Anhängern zum vorübergehenden
Gebrauch |
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als
Erwerber oder Laesingnehmer von Motorfahrzeugen zu Lande |
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als
berechtigter Fahrer fremder Fahrzeuge (privat und beruflich) |
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als
Fußgänger |
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als
Radfahrer |
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als
Fahrgast in öffentlichen Verkehrsmitteln |
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der
Lebenspartner -
im Versicherungsschein genannt |
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die
minderjährigen
Kinder |
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sowie
alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten
Fahrzeuge |
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| Versicherte
Fahrzeuge : |
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| alle
Motorfahrzeuge zu Landes (keine Motorboote, Flugzeuge etc.)
sowie Anhänger Beitrag ist für jedes Fahrzeug zu
zahlen |
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| Leistungen
der Verkehrsrechtsschutz: |
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