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Invaliditätssumme
mit Progression:
Zusätzlich zur einfachen Invaliditätssumme kann eine
Progression vereinbart werden. Dadurch kann die Leistung bei steigenden
Invaliditätsgraden erhöht werden.
Erfahrungsgemäß führt ein geringerer Invaliditätsgrad
nur selten zu dauerndem Verdienstausfall
( z.B. Verlust eines Daumens ca 25 %), so dass hier eine geringere
Leistung ausreichend ist.
Anders verhält es sich bei hohen Invaliditätsgraden.
So müssen schwer Verletzte nicht nur hohe finanzielle Ausfälle
in Kauf nehmen, sondern auch oftmals außergewöhnliche
Kosten (z.B. Hausumbau für einen Rollstuhlfahrer).
Es ist also wichtig in Fällen eines hohen Invaliditätsgrades
ein Mehrfaches an Leistung zur Verfügung zu haben.
Z.B. 100 % Invalid, Invaliditätssumme 50.000 €, Progression
500 %:
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einmalige Leistung von 250.000 € -
50 % Invalid,
Invaliditätssumme 50.000 €, Progression 500 %:
-
einmalige Leistung von ca. 75.000 € -

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