Invaliditätsleistung

Invaliditätssumme ohne Progression
:

Führt der Unfall zur Invalidität (dauernde Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit) des Versicherten, hat dieser Anspruch auf Kapitalleistung aus der vereinbarten Invaliditätssumme.

Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem Grad der Invalidität (Gliedertaxe).

z.B. Invaliditätssumme 50.000 €, Invaliditätsgrad 50 % (Verlust eines Auges) : einmalige Leistung von 25.000 €

Wichtiger Hinweis: die Auszahlung erfolgt erst ein Jahr nach Feststellung des Invaliditätsgrades!

Invaliditätssumme mit Progression:

Zusätzlich zur einfachen Invaliditätssumme kann eine Progression vereinbart werden. Dadurch kann die Leistung bei steigenden Invaliditätsgraden erhöht werden.

Erfahrungsgemäß führt ein geringerer Invaliditätsgrad nur selten zu dauerndem Verdienstausfall
( z.B. Verlust eines Daumens ca 25 %), so dass hier eine geringere Leistung ausreichend ist.

Anders verhält es sich bei hohen Invaliditätsgraden. So müssen schwer Verletzte nicht nur hohe finanzielle Ausfälle in Kauf nehmen, sondern auch oftmals außergewöhnliche Kosten (z.B. Hausumbau für einen Rollstuhlfahrer).
Es ist also wichtig in Fällen eines hohen Invaliditätsgrades ein Mehrfaches an Leistung zur Verfügung zu haben.

Z.B. 100 % Invalid, Invaliditätssumme 50.000 €, Progression 500 %:
                         - einmalige Leistung von 250.000 € -

          50 % Invalid, Invaliditätssumme 50.000 €, Progression 500 %:
                         - einmalige Leistung von ca. 75.000 € -