Unfallrente

Führt der Unfall zu einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit des Versicherten von ca. 50 % ( von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich) Invalidität , wird die vereinbarte monatliche Unfallrente gezahlt ( auch hier sind andere Regelungen möglich).

Wichtiger Hinweis: die Auszahlung erfolgt sofort nach Feststellung des Invaliditätsgrades!

Erweiterung auf eine Partner- und Waisenrente ist möglich. Diese wird gezahlt, wenn der Versicherte, der die Unfallrente in Anspruch genommen hat - gleichgültig aus welcher Ursache - verstirbt. Die Rente wird ab dem folgenden Monat an den Partner ( z.B. in Höhe von 60 % ) bzw. an die Kinder (z.B. in Höhe von 20 % ) gezahlt.

Die Invaliditätsgrade ergeben sich aus der Gliedertaxe. Bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit:

 50 %  eines Auges
 30 %  des Gehörs auf einem Ohr
15 % des Geruchs
10 % des Geschmacks
75 % eines Armes im Schultergelenk
70 % eines Armes bis oberhalb des Ellenbogengelenks
65 % eines Armes unterhalb des Ellenbogengelenkes
60 % einer Hand im Handgelenk
25 % eines Daumens
15 % eines Zeigefingers
10 % eines anderen Fingers (bei Verlust von sämtlichen Fingern einer Hand werden max. 60 % ersetzt)
75 % eines Beines über der Mitte des Oberschenkels
65 % eines Beines bis zur Mitte des Oberschenkels
55 % eines Beines bis unterhalb des Knies
50 % eines Beinesbis zur Mitte des Unterschenkels
45 % eines Fußes im Fußgelenk
10 % einer großen Zehe
  5 % einer anderen Zehe

(alle angegebenen Prozentwerte sind ca. Werte- d.h. die Werte weichen bei den einzelnen Versicherern   geringfügig ab, außerdem wird unterschieden in einfache und verbesserte Gliedertaxe)